Bild: schäffler sinnogy
In diesem Beitrag skizzieren wir einen Weg, mit dem Sie als Kommune oder Bauträger bereits 50 % Fördermittel für die Erstellung eines Energiekonzepts für Neubauquartiere erhalten können – und im Anschluss dann sogar bis zu 40 % Förderung für die Investitionskosten.
Künftig praktisch keine Förderung mehr für individuelle Energieanlagen
Die Förderlandschaft wird immer bedeutsamer für die Auswahl des Energiekonzepts. Denn bisher erhielten individuelle klimafreundliche Versorgungslösungen durch die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) in etwa vergleichbare Fördermittel wie gemeinschaftliche netzbasierte Versorgungslösungen.
Doch das änderte sich im Juli 2022. Die BEG-Förderquoten wurden drastisch zusammengestrichen. Heute erhalten nur noch Neubauten mit Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat eine Förderung, und auch nur noch in Höhe von 5 % der förderfähigen Kosten. Das sind maximal rund 6.000 EUR pro Wohneinheit. Damit lassen sich vermutlich noch nicht mal die Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung decken. Zudem soll es ab 2023 ein neues Förderprogramm „klimafreundliches Bauen“ geben. Hier sind die Konditionen noch nicht bekannt. Damit fällt eine individuelle Förderung von klimaneutralen Versorgungsanlagen praktisch weg.
Gemeinschaftliche Versorgungsanlagen jetzt ab 101 WE förderfähig.
Im Gegensatz dazu wurde die Förderung von gemeinschaftlichen Versorgungskonzepten verbessert und geöffnet. So erhalten künftig Wohnanlagen und Quartiere bereits ab 101 Wohneinheiten bis zu 40 % Investitionskostenförderung. Bisher waren hierfür mindestens 20 Gebäude erforderlich. Das haben zwar Eigenheim-Neubaugebiete häufig erreicht, kompakte Konversionsquartiere mit MFH hingegen eher selten.
Gleichzeitig wurden die Anforderungen an die Wärmebereitstellung etwas gelockert. Zwar muss man jetzt bereits im ersten Schritt 75 % erneuerbare Wärme nachweisen, diese kann aber auch zu 100 % aus Biomasse bestehen – eine mögliche Alternative, wenn Erdwärme, Grundwasser oder Abwärme nicht verfügbar sind oder wenn Bestandsgebäude mitversorgt werden sollen.
Fördermittel clever nutzen
Klar ist also, eine klimaneutrale Versorgung ist aufgrund der Änderung der Förderlandschaft häufig am wirtschaftlichsten im Verbund. Zudem wird die Fachplanung einer gemeinschaftlichen Wärmeversorgung bereits mit 50 % im Rahmen einer Machbarkeitsstudie gefördert.
Doch dort liegt auch der Haken: Denn für die Beantragung einer Machbarkeitsstudie benötigt man schon gewisse Ideen, wie die klimaneutrale Versorgung gelingen könnte, und wie viel die Fachplanung kostet. Doch zu Beginn weiß man ja noch nicht, welche Wärmepotentiale genutzt werden können und welches Versorgungskonzept am sinnvollsten ist. Und auch Fachplanungsbüros können ihre Kosten erst dann kalkulieren, wenn die Investitionskosten bereits abgeschätzt wurden. Hierzu braucht man bereits eine Versorgungsvariante mit einer Dimensionierung. Und damit beißt sich die Katze sprichwörtlich in den Schwanz …
Hier hilft ein einfacher Trick: Man teilt die Machbarkeitsstudie in zwei Teile und beantragt zunächst nur die Förderung des ersten Teils. Im ersten Teil untersucht man zunächst die Potentiale und die möglichen Versorgungsvarianten. Die Kosten hierfür können – mit etwas Erfahrung – sehr gut auf Basis des Bauvorhabens abgeschätzt werden.
Wenn man dann weiß, welche Versorgungsvariante sich lohnt und wie groß die Anlagen sein müssen, dann können auch die Fachplaner ihre Kosten kalkulieren. Mit diesen Angaben kann man dann den Förderantrag für den 2. Teil der Machbarkeitsstudie stellen. Hierfür reicht ein einfacher Aufstockungsantrag, der zudem relativ rasch genehmigt wird. Und auch der 2. Teil der Machbarkeitsstudie wird wieder mit 50 % gefördert.
Fazit
Viele Kommunen und Bauträger verschwenden aktuell lukrative Fördermittel, indem Sie Energiekonzepte ausschreiben, ohne die Möglichkeiten der Wärmenetzförderung zu nutzen. Mit einer cleveren Ausschreibung des Energiekonzepts hingegen können nicht nur 50 % Förderung für die Planungsphasen gewonnen werden, sondern auch bis zu 40 % Förderung für die späteren Investitionen in die Quartiersversorgung. Fördermittel, die angesichts der aktuellen Preissteigerungsraten bei vielen Projektvorhaben sehr willkommen sein dürften.
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