Nach den aktuellen Plänen der Ampel-Regierung soll die BEW-Förderung mit dem neuen Haushalt 2024 weitergeführt werden, aber mit gekürztem Budget. Wir skizzieren, was dies für laufende und geplante Projekte bedeutet und wie sicher künftig die Fördermittel noch sind.

Förderstopp 2023 – Neustart 2024

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde Ende November 2023 auch die BEW-Förderung kurzfristig gestoppt. Die BAFA bearbeitet zwar nach eigenen Angaben noch Anträge, neue Förderbescheide wurden jedoch nicht mehr ausgestellt. Im Dezember wurde dann auch das Antragsportal geschlossen. Neue Anträge konnten keine mehr gestellt werden.

Nach der Einigung der Ampel auf einen neuen Haushalt 2024 kurz vor Weihnachten ist aber nun absehbar, dass die BEW-Förderung weitergeführt werden soll, sobald der neue Haushalt in Kraft getreten ist. Nach aktueller Planung könnte dies Anfang bis Mitte Februar der Fall sein.

Allerdings musste auch das BEW-Programm Federn lassen. Während kurz vorab noch das ursprüngliche Gesamtbudget von 3 auf 4 Mrd. € erhöht wurde – was nach einhelliger Meinung der Branchenverbände immer noch viel zu wenig ist, gefordert werden mind. 3 Mrd. € pro Jahr  – so soll jetzt das Budget für die kommenden Jahre leicht gekürzt werden. Für 2024 sind noch 750 Mio. und in 2025 1 Mrd. € eingeplant, so die Einigung. Dies kann sich allerdings noch im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens ändern.

Unbeachtete Klausel wird jetzt relevant

Damit wird jetzt eine bisher vermutlich eher unbeachtete Klausel des BEW-Förderprogramms höchst relevant. Denn gemäß Ziffer 6.2 der Förderrichtlinie besteht kein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Förderung. Vielmehr steht die Gewährung der Förderung explizit unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.

Bisher spielte das vermutlich keine Rolle, weil das Programm ja erst im Hochlauf war und in den ersten beiden Jahren vorrangig Machbarkeitsstudien und Transformationspläne (Fördermodul 1) gefördert wurden. Auch die Politik signalisierte, dass man jetzt erst mal startet und die Mittel, wenn der Bedarf nachweislich da wäre, aufgestockt werden könnten.

Doch diese Machbarkeitsstudien und Transformationspläne kommen jetzt zunehmend in die Umsetzung, und die geplanten Investitionen lassen bereits heute erkennbar den Bedarf an Fördermitteln in den kommenden Jahren stark ansteigen, so das Papier der Verbände. Damit könnten die jetzt geplanten Fördermittel in 2024 bzw. in 2025 schnell ausgeschöpft sein. Das heißt, dass das BEW-Förderportal, wenn die Haushaltsmittel erschöpft sind, möglicherweise von einem Tag auf den anderen Tag geschlossen wird. Was das für eine Branche bedeutet, konnten wir Ende 2023 ja bereits bei einigen anderen Förderprogrammen, wie z.B. bei der Elektromobilität, erleben.

Doch selbst wenn man einen Förderbescheid in der Tasche hat, kann dieser immer noch widerrufen werden. Denn die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel des Bundes. „Falls aus haushaltswirtschaftlichen Gründen Einsparungen im Bundeshaushalt erforderlich werden sollten, behalte ich mir vor, diesen Berscheid ganz oder teilweise zu widerrufen.“, so der Bescheid.

Konsequenzen für die Projektplanung

Für die Projektentwicklung und Transformation von Wärmenetzen hat dies erhebliche Konsequenzen, die aktuell noch gar nicht absehbar sind. Denn bleiben die Budgets so wie geplant, kann die BEW-Förderung kaum mehr als eine gesicherte Förderung angesehen werden. Komplexe, millionenschwere Investitionspläne verlieren damit ihre Planungssicherheit. Wirtschaftlichkeitsvergleiche werden Makulatur, Gemeinderatsentscheidungen verlieren die Planungsgrundlage. Wärmeversorger können in Vergabeverfahren rechtsverbindlich nur noch Wärmepreise ohne Fördermittel anbieten, die dann ggf. nicht mehr wettbewerbsfähig sind im Vergleich zu gebäudeindividuellen Lösungen.
Ziel muss es daher mehr denn je sein, die BEW-Förderung zu verstetigen und die Mittel auf eine verlässliche Grundlage zu stellen.

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