Mit der „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ präsentiert das BMWi den Nachfolger zum Erfolgsprogramm „Wärmenetzsysteme 4.0“. Wir analysieren auf Basis des bisher vorgelegten ersten Entwurfs die Struktur des neuen Förderprogramms, welche Unterschiede zum Vorgänger bedeutsam sind und was das für die aktuellen Projektplanungen bedeutet.

Hintergrund: Mehr Bewegung in der Wärmewende

Mit dem BAFA-Förderprogramm „Wärmenetzsysteme 4.0“ konnten Kommunen, Bauträger und Energieversorger bisher sehr attraktive Fördermittel für klimaneutrale Quartiere und Neubaugebiete in Anspruch nehmen. Viele unserer Kunden konnten sich durch das Programm z.B. 60 % der Fachplanungskosten sowie bis zu 50 % der Investitionskosten fördern lassen.

Um das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, will das BMWi nun nachlegen. Hierfür soll das Programm „Wärmenetze 4.0“ in die neue „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ BEW überführt und deutlich umgebaut werden.  Mit dem Ziel, den Anteil an erneuerbaren Energien im Wärmesektor nochmal deutlich zu erhöhen. Ein erster Entwurf für das Programm wurde vor kurzem vorgestellt und soll nach Abschluss der Konsultationen mit der EU in den nächsten Wochen bereits verabschiedet werden, „Wärmenetze 4.0“ tritt dann außer Kraft.

Neue Struktur: Die drei Module der BEW

Der erste Entwurf des Programmes zeigt, dass die bisherige Struktur grundsätzlich umgebaut wurde. Die Fördermodule 3 (Kommunikation) und 4 (wissenschaftliche Begleitung und Monitoring) wurden gestrichen, dafür kam ein neues Fördermodul für Einzelmaßnahmen hinzu. Das Fördermodul 1 – die Machbarkeitsstudie – wurde wiederum um sogenannte Transformationspläne ergänzt und das Fördermodul 2 – die Realisierungsförderung – soll um eine neue Betriebskostenförderung ergänzt werden. Hier die wichtigsten Punkte der drei neuen Fördermodule im Überblick:

Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

    • Wie bisher werden Machbarkeitsstudien zur Errichtung von Wärmenetzen gefördert. Diese müssen allerdings nicht mehr 50 % sondern mindestens einen Anteil von 75 % erneuerbaren Energien oder Abwärme aufweisen. Wie bisher darf der Anteil von fossil befeuerten Kesseln 10 % nicht überschreiten.
    • Neu sind Transformationspläne, die aufzeigen, wie bestehende Netze bis 2045 dekarbonisiert werden können.
    • Studien werden mit 50 % gefördert, der Maximalbetrag beträgt 600.000 Euro.

Modul 2: Systemische Förderung

    • Wie schon bisher werden im 2. Fördermodul die Investitionskosten eines Wärmenetzsystems gefördert. Voraussetzung für die Antragstellung ist eine Machbarkeitsstudie oder ein Transformationsplan.
    • Statt gestufter Förderquoten sollen nun pauschal alle Projekte, die die Förderkriterien erfüllen, 40 % Förderung in Anspruch nehmen können. Die Abstufung nach EE-Anteil fällt damit weg, auch der bisherige 10 %-Bonus für kleine und mittelständische Wärmenetzbetreiber.
    • Neben der Investitionskostenförderung soll nun erstmalig auch eine Betriebskostenförderung gewährt werden.

Modul 3: Einzelmaßnahmen

    • Neu ist die Möglichkeit, Fördermittel für schnell umsetzbare Einzelmaßnahmen zu beantragen, wie zum Beispiel die Einbindung von Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmespeicher oder Biomassekesseln.
    • Diese Investitionskosten werden ebenfalls mit 40 % gefördert.

 

Analyse: Der Fahrplan für 2045

Wie das Förderprogramm „Wärmenetzsysteme 4.0“ bisher ist auch das neue BEW ein durchweg attraktives Förderprogramm für Quartiere und Neubaugebiete.

Drei wesentliche Änderungen zeigen aber, dass das von der Bundesregierung vorgezogene Ziel der Klimaneutralität bis 2045 deutlich an Bedeutung gewinnt:

1. Beim Fördermodul 2 muss künftig mindestens 75 % des Wärmeabsatzes mit erneuerbaren Energien oder Abwärme erzeugt werden, statt wie bisher nur 50 %, um in den Genuss der Förderung zu kommen.

2. Weiterhin erhalten Erzeugungsanlagen mit fossilen Brennstoffen jetzt keinerlei Fördermittel mehr. Bisher galten auch die Investitionskosten für einen Erdgaskessel und unter bestimmten Umständen auch die für ein BHKW als förderfähig, wenn sie in ein förderfähiges Wärmenetzsystem eingebunden wurden.

3. Der Antragsteller muss in einem Transformationspfad aufzeigen, wie der Anteil der erneuerbaren Energien bis 2045 auf 100 % erhöht werden kann. Man kann sich also nicht wie bisher auf den 50 % EE-Anteil „ausruhen“, sondern muss bereits heute planen, wie man das Ziel der Klimaneutralität erreichen will.

Um zu verhindern, dass jetzt einfach Erdgas durch Biomasse ersetzt wird, fordert das Förderprogramm zusätzlich, dass mit steigender Länge des Wärmenetzes der Anteil der Biomasse sinkt. Dies dürfte den Einsatz von verbrennungsfreien Energiequellen weiter stärken.

Attraktiver: Mehr Geld für Investitions- und Betriebskosten

Diesen neuen Pflichten stehen aber zahlreiche neue finanzielle Anreize gegenüber. Wie schon erwähnt, werden die förderfähigen Investitionskosten jetzt pauschal mit 40 % gefördert statt mit 30 % + X in Abhängigkeit des EE-Anteils. Dazu kommt die Betriebskostenförderung in Höhe von bis zu 7 ct/kWh. Diese wird für 10 Jahre gewährt, allerdings nur für die Wärme, die von Wärmepumpen oder von solarthermischen Anlagen in ein Wärmenetz eingespeist wird. Dezentrale Wärmepumpen in Verbindung mit kalten Nahwärmenetzen sollen hingegen leer ausgehen. Damit werden also zentrale Netzlösungen deutlich bevorzugt.

Ebenfalls positiv hervorzuheben sind die niedrigeren Mindestanforderungen bezüglich der Anzahl und Größen der Gebäude. Bisher musste man 20 Gebäude oder mindestens 1000 MWh Wärmeabsatz vorweisen. Ein Kriterium, das z.B. Wohnanlagen häufig nicht erfüllen konnten. Jetzt hingegen reichen bereits 17 Anschlussnehmer oder alternativ 100 Wohneinheiten. Die Anforderung an die Wärmemenge wurde gänzlich gestrichen.

Allerdings fallen bei dieser Regelung kommunale Liegenschaften, wie z.B. Schulzentren, und Industrieareale, gänzlich unter den Tisch. Diese haben zwar einen hohen Wärmebedarf von z.T. mehreren 1.000 MWh, aber nur wenige Gebäude und schon gar keine Wohneinheiten. Hier soll nach Auskunft der BAFA aber noch nachgebessert werden.

Und mit Modul 3 bietet das BEW nun endlich auch die Möglichkeit Einzelmaßnahmen fördern zu lassen, wie zum Beispiel den Einbau einer neuen Wärmepumpe in ein Bestandsnetz.

Fazit: Klimaneutralität lohnt sich – jetzt noch mehr

Auch wenn die finale Fassung der BEW vermutlich noch mit der ein oder anderen Änderung aufwarten wird – eines ist jetzt schon klar: Kommunen, Bauträger und Energieversorger, die immer noch auf fossile Versorgungskonzepte setzen, lassen sich Millionen Euro Fördermittel entgehen – und das auf Kosten der künftigen Käufer, Eigentümer und Mieter.

In Kundengesprächen hören wir immer wieder, dass das BAFA-Programm entweder gar nicht bekannt ist oder, dass die Antragstellung zu aufwendig und kompliziert sei. Auch viele Fachplaner greifen leider immer noch auf fossile Lösungen zurück, weil sie mit neuen Netzkonzepten, wie z.B. kalter Nahwärme, noch keine Erfahrungen haben.

Doch dies sind alles Vorbehalte, die ausgeräumt werden können. Denn über 15 Machbarkeitsstudien für Bestands- und Neubaugebiete sowie für Wohn- und Gewerbeparks, die wir aktuell durchführen, zeigen: Eine klimagerechte Wärmeversorgung ist bei nahezu allen Bauvorhaben sowohl technisch möglich als auch – dank eben der attraktiven BAFA-Fördermittel – sehr wirtschaftlich. Deshalb können wir alle Kommunen, Bauträger und Energieversorger nur ermutigen: lassen Sie sich von den Vorreitern inspirieren und planen Sie klimaneutral!

Welche Chancen bietet Ihr Projekt?

Kontaktieren Sie uns einfach. Wir stehen Ihnen sehr gerne für ein persönliches Gespräch und für alle Ihre Fragen rund um eine klimaneutrale Energieversorgung zur Verfügung.

 

schäffler sinnogy

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