FAQ

Klimaneutrale Quartiere

FAQ Starterpaket

Ihre Fragen, unsere Antworten

Auf dieser Seite haben wir für Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen zum Starterpaket „Klimaneutrale Quartiere“ kompakt zusammengefasst. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, senden Sie uns diese gerne per E-Mail an hallo (at) sinnogy.de.

FAQ-Überblick

Alle Fragen und Antworten

Wir sind erst ganz am Anfang unserer Planungen. Wann lohnt es sich mit einer Potential- bzw. Machbarkeitsstudie zu starten?

Für den Start sollte mindestens ein städtebaulicher Entwurf mit Eckdaten der geplanten Parzellen und der Bruttogrundflächen vorliegen. Wenn dies gegeben ist lohnt es sich möglichst früh zu starten. Denn dann können die Ergebnisse ggf. noch in den Bebauungsplan einfließen und man hat ausreichend Zeit, z.B. für die Ausschreibung eines Wärmeversorgers.

Wir haben als Kommune einen Erschließungsträger beauftragt und an ihm auch die Flächen übertragen. Wer kann in diesem Fall die Machbarkeitsstudie beantragen?

Ein Erschließungsträger tritt in die Rolle einer Kommune und kann daher – stellvertretend für die Kommune – bei der BAFA eine Machbarkeitsstudie beantragen und die entsprechenden externen Leistungen beauftragen. In der Antragstellung muss nur deutlich darauf hingewiesen werden, dass der Erschließungsträger nicht die Rolle eines Wärmeversorgers übernehmen wird.

Wir haben als Kommune ein Angebot von einem Energieversorger für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie erhalten. Das wäre sogar kostenfrei für uns. Wäre das möglich?

Grundsätzlich ja, wir raten davon aber dringend ab. Denn als Kommune müssen Sie in der Regel die Wärmeversorgung für ein Quartier ausschreiben, zumindest, wenn Sie z.B. bei einem Neubauquartier die Anbindung vertraglich verbindlich machen möchten.

Die Ausschreibung muss aber diskriminierungsfrei durchgeführt werden. Eine Machbarkeitsstudie berechtigt zur Antragstellung der Realisierungsförderung. Der Energieversorger, der die Machbarkeitsstudie durchführt, hat damit einen Wettbewerbsvorteil, weil er die Förderung beantragen kann. Ein Mitbewerber hingegen nicht, weil man nicht zwei Machbarkeitsstudien für das gleiche Projektgebiet gefördert bekommt.

Als Kommune sollten Sie daher eine Machbarkeitsstudie immer von Büros durchführen lassen, die keine Wärmelieferung machen wollen.

 

Was kostet eine Machbarkeitsstudie und was müssen wir als Kommune davon letztlich tragen?

Die Kosten für eine Machbarkeitsstudie basieren im Wesentlichen auf der Höhe der Investitionskosten. Die Investitionskosten wiederum hängen stark von der Größe und der Struktur des Baugebiets ab, sowie von der Art der Wärmequellen. Als Daumenregel kann angenommen werden, dass man effektiv ca. ca. 500 bis 1.500 € pro WE für die Machbarkeitsstudie investieren muss, um eine Förderung von ca. 5.000 € bis 15.000 € pro WE zu erhalten. Der Hebelfaktor, also der Faktor zwischen anfänglichen Kosten und gewonnenen Fördermitteln, beträgt im Durchschnitt ca. 1: 8 bis 1:10, ist aber stark projektabhängig. Die Kosten können von der Kommune auf den Grundstückskaufpreis umgelegt werden und rechnen sich für den Bauherren auf jeden Fall.

 

Unser Gemeinderat hat sich entschieden eine Machbarkeitsstudie durchzuführen. Wie schreiben wir jetzt einen Dienstleister aus, der für uns die Machbarkeitsstudie durchführt?

Wir bekommen aktuell viele Anfragen von Kommunen, die auf Basis eines städtebaulichen Entwurfs gerne ein Angebot für eine Machbarkeitsstudie erhalten möchten. Häufig ist dabei noch nicht klar, wie das Quartier versorgt werden könnte. Ohne Energiekonzept ist es aber praktisch nicht möglich, ein belastbares Angebot für die Fachplanungsleistungen zu erstellen.

Deshalb empfehlen wir als eine Option, zunächst eine Potentialstudie durchzuführen. Die Potentialstudie ermittelt, welche Wärmequellen genutzt werden können und welche Fachplanungsleistungen dann erforderlich sind. Als zweite Option ist es möglich, nur die Studienleistungen für die Antragstellung und Durchführung einer Machbarkeitsstudie auszuschreiben. Die Studienleistungen können basierend auf der Größe und der Struktur des Quartiers vorkalkuliert werden. Die erforderlichen Fachplanungsleistungen können dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben werden, wenn klar ist, welche Quellen genutzt werden können.

Brauchen wir für ein wirtschaftliches Wärmenetz einen Anschluss- und Benutzungszwang?

Die Anbindung an ein Wärmenetz sollte nach Möglichkeit nicht über eine kommunale Satzung mit Anschluss- und Benutzungszwang oder im Bebauungsplan, sondern vertraglich in dem Kaufvertrag geregelt werden.

Grundsätzlich ist auch ein kaltes Nahwärmenetz natürlich immer wirtschaftlicher, je mehr Gebäude angebunden werden. Aber ein 100 % Anschlusszwang ist nicht unbedingt erforderlich.

Die Flächen unseres Neubauquartiers gehören vielen Eigentümern. Wir als Kommune haben davon nur einen Anteil. Ist ein Wärmenetz trotzdem möglich?

Grundsätzlich ja. Allerdings muss die Entscheidung für eine gemeinschaftliche Wärmeversorgung im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags mit den Flächeneigentümern zusammen beschlossen werden und die Kostenübernahme für die Machbarkeitsstudie geregelt werden.

Die Planungen für unser Bauprojekt sind schon fast fertig, wir möchten bald mit dem Bau beginnen. Können wir trotzdem noch die BEW-Fördermittel in Anspruch nehmen?

Der Antrag für die Realisierungsförderung (Modul 2) kann auch direkt gestellt werden. Eine geförderte Machbarkeitsstudie ist hierfür nicht zwingend erforderlich. Wenn alle Planungsergebnisse vorliegen, kann ein Förderantrag innerhalb von 1 bis 2 Monaten erarbeitet und eingereicht werden.

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