Die Bundesregierung hat nach der Änderung des Klimaschutzgesetzes im Mai nun durch ein Klimaschutz-Sofortprogramm nachgebessert. Wir zeigen welche Änderungen für die Planung von klimaneutralen Quartieren besonders wichtig sind.

Klimaschutz-Sofortprogramm – mehr Mittel, höhere Standards, flexiblere Planung                 

In Bezug auf die Quartiersentwicklung sind insbesondere zwei Maßnahmen von Bedeutung:

1. Aufstockung der BEG-Fördermittel

Die energetische Gebäudesanierung soll stärker gefördert werden. Hierfür wurden die Mittel für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG-Förderung) aufgestockt. Davor war befürchtet worden, dass aufgrund der stark gestiegenen Förderanträge das Programm bereits in diesem Jahr ins Stocken kommen könnte. Dies wurde nun abgewendet. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass ab 2023 Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, nicht mehr gefördert werden.

2. Vorzeitige Überprüfung und Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes 

Die Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll auf das Jahr 2022 vorgezogen und im Zuge dessen auch die zukünftigen Neubaustandards angehoben werden. Geplant ist, dass der KfW-Effizienzhausstandard (kurz KfW 55) bereits ab 2023 zum Standard für alle Neubauten wird und ab 2025 soll dann sogar KfW-40 als Standard eingeführt werden.

Weiterhin solle es eine Solarpflicht für alle Neubauten und größere Dachsanierungen geben, die mit PV- oder solarthermischen Anlagen erfüllt werden kann.

Konsequenzen für die Quartiersentwicklung

Die Weiterentwicklung des GEG hat bereits absehbar weitreichende Konsequenzen für die Quartiersentwicklung. Hier die wichtigsten Auswirkungen.

1. Kein Wirtschaftlichkeitsvergleich von Effizienzstandards mehr

Bereits heute sind die Fördermittel entscheidend für die Wahl des Effizienzstandards. Denn seit der Einführung des BEG erhalten Neubauten mit dem gesetzlichen GEG-Mindeststandard keinerlei Förderung mehr. Ein Einfamilienhaus mit KfW 55 erhält hingegen – inkl. EE-Bonus – bis zu 26.250 € Fördermittel, mit Einliegerwohnung sogar 52.500 €. Da erübrigt sich ein Kostenvergleich zwischen KfW 55 und GEG. Wird KfW 55 nun zukünftig zum neuen Standard (und verliert damit seine Förderung) verschieben sich die Positionen. Ein Kostenvergleich zwischen KfW 40 und KfW 55 wird dann überflüssig sein.

2. Geringerer Wärmebedarf

Der Trend zum Bau höherer Effizienzstandards wird sich also weiter verstärken. Denn bereits heute ist KfW 40 einschließlich Förderung schon kostenneutral oder sogar vorteilhaft gegenüber KfW 55. Ohne Förderung werden sich nur noch sehr wenige Bauherren für den KfW 55 entscheiden. Nach 2025 wird dann möglicherweise nur noch der KfW40+ Standard gefördert. Aber ob diese Förderung in der bisherigen Höhe bestehen bleibt, wenn gleichzeitig eine Solarausbaupflicht beschlossen wird und der CO2-Preis angehoben wird, ist fraglich.

Klar ist aber, was dieser Trend in Konsequenz bedeuten wird. Mit dem Ansteigen der Effizienzstandards wird der Heizwärmebedarf eines Neubauquartiers perspektivisch um bis zu 50 % sinken!

3. Flexible Anlagenplanung

Ein stark sinkender Heizwärmebedarf wird aber erhebliche Konsequenzen für die Planung einer Quartiersversorgung haben. Denn die Wirtschaftlichkeit von heißen Wärmenetzen wird so noch problematischer aufgrund von höheren Stillstandsverlusten und geringeren Absatzmengen. Aber auch bei Quartierskon­zepten mit kalter Nahwärme muss nachgerechnet werden.

Für Projekte, die aktuell in der Planung sind, bedeutet dies, dass die Quellenanlagen flexibel ausgebaut werden sollten. Die ermittelte Gesamtleistung der Quellenanlagen könnte hierfür z.B. in zwei Ausbaustufen geteilt werden, um auf steigende Effizienzstandards während der Aufsiedlungszeit reagieren zu können. Die erste Ausbaustufe könnte während der Erschließung erreichtet werden und würde einen minimalen Wärmebedarf auf Basis des höchsten Effizienzhausstandards abdecken. Während der Aufsiedlungszeit ergibt sich dann der tatsächliche Wärmebedarf. Falls die Quellen dann nicht mehr ausreichen, könnte die zweite Ausbaustufe in dem benötigten Umfang noch umgesetzt werden. Hierfür muss aber der Platz z.B. für Erdwärmesonden, vorgehalten werden und das Netz vorbereitet sein. Durch diese Strategie können Fehlinvestitionen vermieden und sichergestellt werden, dass die Endkunden einen optimalen Wärmepreis erhalten.

Ein kaltes Wärmenetz hingegen kann auch weiterhin auf den maximalen Wärmebedarf ausgelegt werden. Denn im Gegensatz zu einer Quellenanlage kann ein Wärmenetz nachträglich nicht vergrößert werden. Auch sind die Kostenunterschiede zwischen den Netzdurchmessern eher gering. Die Tiefbau- und Verlegekosten sind hier wesentlich bedeutsamer. Hier sollte man also eher nicht sparen, sondern weiterhin auf Nummer sicher gehen.

Die Heizungsanlagen, wie z.B. Wärmepumpen in den Gebäuden, werden wiederum final erst dann ausgelegt, wenn die Heizlastberechnung des Gebäudes vorliegt. Hier ist darauf zu achten, dass man bei einer Ausschreibung der Wärmeversorgung flexible Anlagenleistungen vorsieht.

Fazit

Das neue Klimaschutz-Sofortprogramm hat erhebliche Auswirkungen auf die Quartiersplanung. Klimaneutrales Bauen mit hocheffizienten Gebäuden, dezentralen Wärmequellen und PV-Anlagen wird allein schon dadurch wirtschaftlich deutlich attraktiver, weil Gebäude mit dem gesetzlichen Mindeststandard keinerlei Fördermittel mehr erhalten. Versorgungskonzepte mit Nahwärmenetzen müssen allerdings auf den sinkenden Bedarf angepasst werden. Kalte Nahwärmenetze bieten hier einen großen Flexibilitätsvorteil.

Welche Chancen bietet Ihr Projekt?

Kontaktieren Sie uns einfach. Wir stehen Ihnen sehr gerne für ein persönliches Gespräch und für alle Ihre Fragen rund um eine klimaneutrale Energieversorgung zur Verfügung.

 

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