Es kommt immer anders als geplant. Diese Binsenweisheit gilt auch für die Umsetzung von BEW-geförderten Quartierskonzepten. Deshalb geben wir hier einige Praxistipps, wie Planänderungen im Projekt im BEW-Fördermittelabruf für Modul 2 berücksichtigt werden können.
Der Plan: Der BEW-Förderantrag Modul 2
In einem BEW-Förderantrag für Modul 2 müssen die kalkulierten Investitionskosten zweifach differenziert angegeben werden:
- Zunächst pro Kostenkategorie, also z.B. die Kosten für die Quellenanlage, für das kalte Wärmenetz, für die Wärmepumpen, für das MSR-System sowie für die Nebenkosten.
- Und dann pro Förderjahr. Vorgabe ist hierbei, dass der Finanzplan maximal 4 Jahre umfasst. Dementsprechend lässt die Online-Antragsmaske auch nur die Eingabe von 4 Jahreswerten pro Kategorie zu.
Mit dem amtlichen Förderbescheid werden die beantragten Fördermittel dann in dem entsprechenden Haushaltstitel des BMWi reserviert. Für die Fördermittel, die das Ministerium für die Folgejahre zugesagt hat, werden entsprechende Verpflichtigungsermächtigungen erteilt.
Die Umsetzung: Der Fördermittelabruf für Modul 2
In der Praxis kommt es dann aber immer anders als geplant. Das ist zumindest unsere Erfahrung aus zig Projekten, bei denen wir das BEW-Fördermittelmanagement für Modul 2 betreuen. Die Quellenanlage ist billiger als geplant, dafür war noch eine umfängliche Bodenuntersuchung nötig, die nicht eingeplant war. Die Genehmigung hat sich um Monate verzögert, dadurch konnte die Umsetzung erst 6 Monate später starten als geplant. In einem unserer Projekte konnten sogar aufgrund von zeitlichen Verzögerungen im 1. Förderjahr keinerlei der geplanten externen Kosten getätigt werden.
Im Rahmen des Fördermittelabrufs müssen diese Änderungen abgebildet und ein aktualisierter Finanzplan erstellt werden. Dabei können Minderkosten in einer Position mit Mehrkosten in einer anderen Position ausgeglichen werden, wenn ein bestimmter Umfang nicht überschritten wird und man insgesamt im Rahmen des bewilligten Förderbudgets bleibt.
Zeitliche Verschiebungen in einem erheblichen Umfang – wie oben angedeutet – sind allerdings deutlich problematischer. Denn die Fördermittel sind ja pro Haushaltsjahr beantragt und entsprechend reserviert. Werden diese von diesem in jenes Jahr verschoben, müssen die Fördermittel in jenem Haushaltsjahr auch verfügbar sein. Soll zudem dann auch noch der Förderzeitraum von 4 auf 6 Jahre verlängert werden, müssen die bewilligten Fördermittel in weitere Haushaltsjahre verschoben werden.
Hierfür muss der entsprechende Finanzplan angepasst werden, und bei erheblichen Umschichtungen und Verschiebungen wird dieser von der BAFA geprüft. Eine Bewilligungsgarantie hat man dabei nicht. Mit dem sog. „Festsetzungsbescheid“ der BAFA wird dann zweierlei festgesetzt:
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- die Höhe der Zuwendung für die eingereichten Kosten
- und die reservierten Fördermittel für die verbleibenden Förderjahre.
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Wichtig ist hier nochmal zu betonen, dass es immer möglich ist, die beantragten Fördermittel NICHT abzurufen, aber nicht, mehr Fördermittel als bewilligt abzurufen.
Zusammenfassend kann ich daher aus unserer Förderpraxis folgende Praxistipps geben:
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- der Finanzplan ist ein wichtiger Baustein eines BEW-Förderantrags. Um den Überblick zu behalten, erstellen Sie hierfür immer eine eigene Vorlage, z.B. in Excel, die Sie dann über die Jahre aktualisieren. Denn im BAFA-Portal kann man nur die Kosten in ein Online-Formular eintragen, aber kein Dokument (mehr) hochladen.
- planen Sie Ihre Ausgaben eher später als früher. Denn die meisten Projekte haben deutlich zeitliche Verzögerungen.
- sprechen Sie frühzeitig mit der BAFA, wenn sich bereits im laufenden Förderjahr deutliche Kostenverschiebungen abzeichnen. Dann können Sie ggf. noch reagieren.
- starten Sie mit dem Fördermittelabruf nicht erst NACH Ablauf des Förderjahrs, sondern z.B. bereits in der Mitte und sammeln Sie schonmal die ersten Aufträge und Belege. Dann erkennen Sie frühzeitig Änderungen und können darauf ggf. noch reagieren.
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Darüber hinaus müssen wir dafür eintreten, dass die Politik das BEW-Programm mit zusätzlichen Haushaltsmitteln ausstatten wird. Denn der BEW-Fördermittelbedarf wird bereits in diesem Jahr deutlich zunehmen. Denn viele Projekte kommen in die Umsetzung und der Modul 2-Fördermittelbedarf für Investitionen ist natürlich zigfach höher als der Modul 1-Fördermittelbedarf für Machbarkeitsstudien. Dementsprechend warnen die Verbände bereits vor einer deutlichen Unterfinanzierung und fordern, dass mindestens 3 Mrd. € pro Jahr für die BEW-Förderung bereitgestellt werden. Zum Vergleich: Die individuelle Heizungsmodernisierung wird allein in 2024 mit rund 16 Mrd. € gefördert.
Dennoch wurden im Zuge der Haushaltskrise die BEW-Fördermittel sogar noch gekürzt. So blieben die Mittel für 2024 zwar mit 750 Mio. EUR unangetastet, die Verpflichtigungsermächtigungen für die Jahre 2026 bis 2029 wurden jedoch um insgesamt 200 Millionen EUR gestrichen. Weitere Hintergrundinformationen dazu gibt es hier und hier.
Kann man nur hoffen, dass Wirtschaftsminister Robert Habeck sich durchsetzen kann. Zumindest betonte er nochmal auf dem AGFW-Infotag Anfang Februar, dass er sich „mit allem was er hat“ für mehr Mittel einsetzen werde.
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