schäffler sinnogy hilft durch das Regulierungsmanagement bei der Erfüllung der energierechtlichen Pflichten

Die Wüseke Baustoffwerke GmbH ist ein Familienunternehmen und stellt Baustoffe aus Porenbeton und Kalksandstein her. Hergestellt und gelagert werden diese an drei Standorten in Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Früh wurde begonnen, auf den Dächern der Produktions- und Lagerhallen PV-Anlagen zu installieren. So wurden über die Jahre nach und nach mehrere PV-Anlagen gebaut und die verfügbaren Dachflächen nahezu vollständig genutzt.

Mit dem Vorteil der Einspeisevergütung bzw. der geringen Strombezugskosten kommen aber auch die Nachteile in Form der energierechtlichen Pflichten auf den Betreiber der PV-Anlagen zu. Diese rechtlichen Regelungen zu den Mess- und Meldepflichten sind meistens leider recht kompliziert und die daraus entstehenden Aufgaben ohne weitere Kenntnisse nicht immer erfüllbar. Darum wurde schäffler sinnogy in Kooperation mit einer Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, der Wüseke Baustoffwerke GmbH bei der Erfüllung ihrer energierechtlichen Pflichten zu helfen.

Bestandteile dieser Pflichten waren unter anderem die Unterstützung bei der Erstellung der zum Zeitpunkt der Beauftragung fälligen Stromsteuererklärung. Im Anschluss wurden sämtliche Dokumente und Informationen zu allen PV-Anlagen an den drei Standorten gesammelt, ausgewertet und in einer Übersichtstabelle zusammengefasst.

Außerdem wurde ein allgemeines Messkonzept für jeden Standort erstellt, welches die PV-Anlagen, verschiedene Verbraucher und die jeweiligen Zähler beinhaltet. Ergänzt wurde dieses Messkonzept mit Kennwerten wie dem Inbetriebnahmedatum, Registrierungsnummer, Zählernummer und Vermarktungsform.

Diese ausführliche Erfassung und die übersichtliche Aufbereitung des Ist-Zustandes der Standorte hat dazu beigetragen mehr Klarheit über die eigenen PV-Anlagen und Energieflüsse zu erlangen, da die wichtigsten Informationen nun an einem Punkt verfügbar sind. Dadurch konnten beispielsweise die Abrechnungen des Energieversorgers und Netzbetreibers nachvollzogen werden. Auch weitere Meldungen wie zum Beispiel zur Stromsteuer oder die Meldung der PV-Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur konnten einfacher erledigt werden. Darüber hinaus wurden Optimierungen der aktuellen Situation bezüglich stromsteuerlichen Befreiungstatbeständen oder bei der Vermarktung des selbst erzeugten Stroms geprüft bzw. durchgeführt.

Beauftragt wurde außerdem ein Monitoring der regulatorischen Änderungen, insbesondere in Bezug auf die Stromsteuer­gesetz­gebung. Durch Ableitung von Handlungsempfehlungen in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei ist dadurch sichergestellt, dass den energierechtlichen Pflichten nachgekommen wird.